Hier finden Sie die Maklervollmacht.
Der Makler ist insbesondere berechtigt:
- Willenserklärungen des Auftraggebers abzugeben und für ihn entgegenzunehmen.
- Versicherungsverträge des Auftraggebers ganz oder teilweise zu kündigen.
- Versicherungsverträge für den Auftraggeber abzuschließen.
- für den Auftraggeber in Schadenfällen aus Versicherungsverträgen tätig zu werden.