Versicherungsmakler Horst Klemmer
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Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

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Horst Klemmer,c/o Gerhards & Partner,Büro Mitteldeutschland
Badstraße 3
04808 Thallwitz
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